911±¬ÁÏÍø

Zugangsvoraussetzung

Grundsätzlich ist für die Immatrikulation in einen Masterstudiengang ein abgeschlossenes Hochschulstudium erforderlich. Die Informationen über die Zugangsvoraussetzungen sind in der jeweiligen Masterprüfungs- und Studienordnung aufgeführt (Studienangebot der 911±¬ÁÏÍøBAF).

Wenn Sie Ihr Bachelorstudium an der 911±¬ÁÏÍøBAF erworben haben und Ihr Masterstudium anschließen möchten, brauchen Sie sich nicht zu exmatrikulieren. Nach dem erfolgreichen Bachelorstudium können Sie sich im Hochschulportal der 911±¬ÁÏÍøBAF - Studienservice - Veränderungsmitteilung mit dem Antrag auf "Übergang Bachelor Master" in den zukünftigen Master umschreiben lassen.


Hinweis 

Manchmal ist der Bachelorabschluss absehbar aber es fehlt noch die abschließende Bewertung der Abschlussarbeit/letzte Prüfung oder der genaue Termin für das Kolloquium. Dann wäre die Immatrikulation in den Masterstudiengang eine befristete Zulassung für das erste Mastersemester. Wird der erfolgreiche Bachelorabschluss nicht innerhalb des ersten Mastersemesters nachgewiesen, erfolgt die Exmatrikulation aus dem Masterstudiengang zu Semesterende.